Teil II beinhaltet Informationen zum Zulassungsstatus des Fahrzeugs, wie zum Beispiel, ob das Fahrzeug zugelassen oder abgemeldet ist. Des Weiteren werden Angaben zum Fahrzeugbrief gemacht, der die Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug bescheinigt. Beim Verkauf des Fahrzeugs wird der Fahrzeugbrief in der Regel an den neuen Eigentümer übergeben und muss daher sorgfältig aufbewahrt werden. Wenn das Fahrzeug an einen Händler verkauft wird, wird der Fahrzeugbrief normalerweise als Sicherheit einbehalten, bis der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde. Sobald das Fahrzeug abgemeldet wird, ist es erforderlich, den Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle abzugeben.